Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. Alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
Zu einer Sendung gehörende Packstücke sind als zusammengehörig leicht erkennbar zu kennzeichnen.
Die Packstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt nicht möglich ist, ohne dass äußerlich sichtbare Spuren hinterlassen werden. Klebeband, Umreifungen oder Ähnliches sind nur ausreichend, wenn sie individuell gestaltet oder sonst schwer nachahmbar sind; bei Umwicklung mit Folie muss diese verschweißt sein. Die Ware muss transportsicher verpackt und verzurrt sein, sie darf seitlich nicht überstehen.
Max. Abmessung je Palette: 1,20 x 0,80 x 2,20m, max. Gewicht 1.000,00 kg
Die Ware muss generell palettiert sein, so dass ein maschinelles Handling gewährleistet ist.