Gefahrguttransport
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Mit Spediti auf der sicheren Seite beim Transport Ihres Gefahrgutes
Sie sichern sich bei der Beauftragung von Gefahrguttransporten über Spediti, auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit gefährlichen Gütern, einen reibungslosen und sicheren Ablauf.
In unserem Team verfügen wir über einen großen Schatz an Gefahrgutwissen was Sie sicher schlafen lässt, so können Sie im Bedarfsfall auf unseren geschulten Gefahrgutbeauftragten zurückgreifen. Der Gefahrgutbeauftragte kann Ihnen bei Gefahrguttransporten behilflich sein und Sie im Hinblick der Gefahrgutkennzeichnung, Gefahrgutmarkierung und Gefahrgutbezettelung Ihrer Gefahrgüter und der Gefahrgutverpackungen unterstützen.
Unsere für den Gefahrguttransport eingesetzten Berufskraftfahrer sind alle zur Durchführung von Gefahrguttransporten qualifiziert und nach der ADR-Richtlinie geschult. Durch Schulung verfügen die Fahrer über den sogenannte ADR – Schein respektive Gefahrgutschein der eine Gefahrgutbeförderung im Straßenverkehr erlaubt.
Selbstverständlich sind die für den Gefahrguttransport eingesetzten Fahrzeuge mit entsprechender Gefahrgutausrüstung ausgestattet, so dass im Falle einer Havarie der Fahrer geeignete Maßnahmen treffen kann.
Transporte mit unterschiedlichem Verkehrsträger unterliegen unterschiedlichen Verordnungen z.B. der ADR für Straße, RID für Schiene, ADN für Binnenschiffe, IMDG-Code für See und IATA-DGR für Luft.
Die ADR teilt die Gefahrgüter in insgesamt neun ADR-Klassen – Gefahrgutklassen.
Klasse 1 - explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2 - gasförmige Stoffe
Klasse 3 - entzündliche flüssige Stoffe
Klasse 4 - entzündbare feste Stoffe
Klasse 5 - oxidierende Stoffe oder organisches Peroxid
Klasse 6 - giftige Stoffe
Klasse 7 - radioaktive Stoffe
Klasse 8 - ätzende Stoffe
Klasse 9 - verschiedene gefährliche Stoffe
Der ADR-Transport der Klasse 6.1, sowie 1 und 7 sind über Spediti nicht möglich.
Gefahrguttransport richtig anmelden
Zur Anmeldung von Waren benötigen wir von Ihnen die Angabe
1.) der international gültige UN-Nummer (Stoffnummer)
2.) die Gefahrgutklasse
3.) den Verpackungsgruppe
4.) etwaigen Tunnelcode
5.) Gesamtgewicht und das anteilige Gewicht des Gefahrgutes
Des Weiteren muss die ordnungsgemäße Bezettelung, der in durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen Verpackungen, erfolgen.
Gerne organisiert Spediti für Ihr Unternehmen die Rückführung leerer Gefahrgutkanister, Gefahrgutfässer, Gefahrgutcontainer oder IBC-Containern nach Abfallrecht.